Pressemitteilung
31. Mai 2018
Urteil belohnt illegales Verhalten und bestätigt Scharia-Eherecht
Eine im Ausland geschlossene Zweitehe schließt einen Einbürgerungsanspruch in Deutschland nicht aus. Derartige Ehen stünden „einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen“, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zur Einbürgerung eines Syrers (Az. BVerwG 1 C 15.17). Der zuständige Senat machte zugleich deutlich, dass es dem Gesetzgeber freistehe, die Anspruchseinbürgerung bei bestehender Mehrehe auszuschließen. Dazu könne etwa nach dem Vorbild von Paragraf 9 des Gesetzes auch dafür eine „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ verlangt werden.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:
„Dieses Urteil erlaubt es Zuwanderern auch in Brandenburg, nicht nur falsche Angaben über ihren Ehestand zu machen, sondern es belohnt sie auch noch mit einer Einbürgerung dafür. Hier wird illegales Verhalten nicht sanktioniert, sondern belohnt. Wenn der Asylbewerber will, kann er dann noch per Familienzuzug seine im Ausland lebende Zweitfrau samt Kindern auf Staatskosten herholen. Das ist ein verheerendes Signal und etabliert ein Stück mehr Scharia-Recht in Deutschland.“
Lion Edler
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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