AfD-Fraktion begrüßt Entscheidung des Verfassungsgerichts zur Unvereinbarkeit der Corona-Verordnung mit der Landesverfassung

25. Juni 2025Kategorien: Dr. Hans-Christoph Berndt, Presse

Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat auf Antrag der AfD-Fraktion mit seinem jüngsten Beschluss zentrale Regelungen der ehemaligen Corona-Eindämmungsverordnungen für verfassungswidrig erklärt – eine richtungswesende Entscheidung. Konkret erklärte das Gericht § 5 Abs. 1 und Abs. 3 der damaligen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung für nichtig, soweit diese Regelungen Versammlungen betrafen. Damit stellt das Verfassungsgericht unmissverständlich fest: Das pauschale Versammlungsverbot sowie der Genehmigungsvorbehalt für Versammlungen verstießen gegen Artikel 23 der Verfassung des Landes Brandenburg und damit gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

„Dieser Richterspruch ist ein Erfolg für den Schutz unserer Grundrechte. Es bestätigt, was wir als AfD-Fraktion von Beginn an kritisiert haben: Die Landesregierung hat unter dem Deckmantel des Infektionsschutzes massive Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger vorgenommen – und das ohne rechtlich haltbare Grundlage“, erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion, Dr. Christoph Berndt.

Das Verfassungsgericht stellte klar, dass die damaligen Einschränkungen der Versammlungsfreiheit nicht verhältnismäßig waren. Insbesondere das „Totalverbot“ für Versammlungen in geschlossenen Räumen sei ein schwerwiegender Eingriff gewesen, der durch milderes Vorgehen – etwa Auflagen zu Abstand und Hygiene – hätte ersetzt werden können. Auch der Genehmigungsvorbehalt für kleinere Versammlungen habe faktisch das Verbot von Spontanversammlungen bedeutet und sei damit verfassungswidrig gewesen. „Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, in Krisenzeiten wachsam zu bleiben und die Regierenden konsequent an die Verfassung zu erinnern“, so Dr. Christoph Berndt. „Die Entscheidung ist ein später, aber notwendiger Sieg für die Freiheit.“

Die AfD-Fraktion fordert die Landesregierung auf, aus diesem Urteil die nötigen Konsequenzen zu ziehen, sich bei den Bürgern zu entschuldigen und eine lückenlose politische und rechtliche Aufarbeitung des Corona-Regelwerks vorzunehmen.

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