AfD-Fraktion Brandenburg gewinnt Rechtsstreit gegen die BZ!

29. Juli 2026Kategorien: Dr. Hans-Christoph Berndt, Presse

Die AfD-Fraktion Brandenburg hat gestern vor dem Berliner Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer Deutschland GmbH erwirkt, die dem Medienunternehmen die weitere Verbreitung von Falschbehauptungen über die Landtagssitzung vom 17. Juni 2026 untersagt. Das Gericht gab damit dem Antrag der AfD-Fraktion nahezu vollständig Recht. Die Kosten muss gänzlich die Axel Springer Deutschland GmbH tragen.

Es ging um einen Artikel in der Onlineausgabe der BZ vom 17. Juni, der sich mit dem Beschluss des Landtags vom selben Tag befasste, die Grundentschädigung der Abgeordneten im nächsten Jahr nicht zu erhöhen. Die AfD-Fraktion hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, der nicht nur eine vollständige Nullrunde im Jahr 2027 vorsah, sondern auch die bisherige Automatik der jährlichen Erhöhungen beendet und für jede Erhöhung einen Beschluss des Parlaments erfordert hätte.

Dieser Gesetzentwurf wurde von der SPD-CDU-Mehrheit abgelehnt. Stattdessen brachte die Koalition kurzfristig einen Entschließungsantrag ein, der quasi eine Schrumpfversion des Gesetzentwurfs darstellte – lediglich die Aussetzung der Erhöhung der Grundentschädigung, weiter nichts – und der so vom Landtag beschlossen wurde.

Die BZ brachte dazu eine Fantasiegeschichte, die wenig mit der Wirklichkeit zu tun hatte und in der nahezu sämtliche Behauptungen, die die AfD-Fraktion betrafen, falsch waren. Insgesamt sieben Tatsachenbehauptungen und daran anknüpfende Meinungsäußerungen wurden vom Gericht untersagt.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion Brandenburg, Dr. Hans-Christoph Berndt:„Pressefreiheit bedeutet nicht die Freiheit, falsche Tatsachen zu verbreiten. Das Gericht hat hier eine klare Grenze gezogen. Das ist ein wichtiges Signal für einen verantwortungsvollen Journalismus.“

Teilen Sie diesen Artikel!

Ähnliche Beiträge