Bundesverwaltungsgericht kippt Stunde Mehrarbeit für Lehrer in Sachsen-Anhalt – AfD fordert Rücknahme der Zwangsstunde in Brandenburg

Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den sogenannten Vorgriffsstunden in Sachsen-Anhalt hat klargestellt: Eine gesetzliche Grundlage für zusätzliche, unvergütete Pflichtstunden von Lehrern muss klar und tragfähig sein. Zudem darf es keine einseitige Benachteiligung geben, wie etwa beim Umgang mit Krankheitstagen oder Teilzeitkräften.
„Genau diese Fehler wiederholt die Brandenburger Landesregierung mit ihrer geplanten Zwangsstunde Mehrarbeit“, kritisiert Dennis Hohloch, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg. „Ab dem kommenden Schulhalbjahr 25/26 sollen Lehrer hier im Land eine Stunde pro Woche länger unterrichten – ohne Bezahlung, ohne Ausgleich. Das ist nichts anderes als eine verdeckte Arbeitszeiterhöhung.“
Die AfD-Fraktion kündigt an, das Thema in der nächsten Sitzung des Bildungsausschusses auf die Tagesordnung zu setzen und rechtliche Schritte zu prüfen. „Das Urteil aus Leipzig ist ein unübersehbares Signal: Zwangsmehrarbeit ohne rechtliche Grundlage ist unzulässig. Brandenburg darf sich nicht sehenden Auges in eine ähnliche Rechtswidrigkeit hineinmanövrieren wie Sachsen-Anhalt. Die Landesregierung muss ihr Vorhaben unverzüglich zurücknehmen“, so Hohloch weiter.