Erneut ein verfassungswidriger Haushalt? Schonfrist vom Landesverfassungsgericht für die Woidke-Regierung

19. Dezember 2025Kategorien: Andreas Galau, Dr. Hans-Christoph Berndt, Presse

Potsdam, 19.12.2025 – Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg hat klargestellt, dass es durchaus fraglich ist, ob der Doppelhaushalt 2025/2026 verfassungskonform ist.

In der Folgenabwägung kommt das Gericht zwar zum Ergebnis, dass die einstweilige Außervollzugsetzung des Haushalts ein zu tiefer Eingriff in die Gestaltungsfreiheit des Haushaltsgesetzgebers wäre. Eine andere Entscheidung im Hauptsachenverfahren lässt es aber ausdrücklich offen.

Beide Hauptpunkte der Normenkontrollklage – die unangemessen hohen globalen Minderausgaben und die Neuregelung der ex-ante-Konjunkturprognose – hält das Gericht weder für offensichtlich unzulässig noch für offensichtlich unbegründet.

Diese Aussagen des Verfassungsgerichts erinnern an die schließlich erfolgreiche Normenkontrollklage der AfD gegen das Brandenburg-Paket.

Hierzu sagt der Fraktionsvorsitzende Dr. Hans-Christoph Berndt:

„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts dürfte bei der Woidke-Regierung alle Alarmsirenen schrillen lassen. Nahezu wortgleich war die Eilentscheidung des Gerichts zum Brandenburg-Paket. Am Ende wurde in der Hauptsache dessen Verfassungswidrigkeit festgestellt. Der Doppelhaushalt 2025/2026 ist ein Haushalt auf Probe.“

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Andreas Galau, ergänzt:

„Warum die Landesregierung den Doppelhaushalt 2025/2026 entgegen allen Appellen der AfD-Vertreter im Haushaltsausschuss auf so wacklige Füße gestellt hat, wissen nur Ministerpräsident Woidke und sein BSW-Finanzminister Crumbach. Letztlich werden wieder die Bürger die Misere ausbaden müssen, wenn das Gericht in der Hauptsache die Verfassungswidrigkeit bescheinigt.“

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