Haushaltsstau in den Kommunen: Probleme lösen, statt verschieben!

Brandenburgs Kreise und Kommunen kommen mit den Jahresabschlüssen nicht hinterher. Formal muss aber das vorletzte Haushaltsjahr abgehakt sein, bevor der Etat für das aktuelle Jahr genehmigt werden kann. Bislang bewahrte eine Ausnahmeregelung die Kommunen davor, in die vorläufige Haushaltssicherung zu rutschen, diese soll nun auf Antrag der Landesregierung bis 2028 verlängert werden. Wir sagen seit langem, dass diese Regelung gänzlich gekippt werden kann. Denn wie so oft wird den Kommunen etwas aufgebürdet, was das Land selbst gar nicht leistet. Denn die komplexere doppelte Buchführung ist auf Landesebene immer noch nicht eingeführt worden. Unser kommunalpolitischer Sprecher Benjamin Filter erläutert das Problem im Plenum.