Landeshaushalt: AfD-Landtagsfraktion klagt gegen den Doppelhaushalt 2025/26

24. September 2025Kategorien: Allgemein, Andreas Galau, Dr. Hans-Christoph Berndt, Presse

Die AfD-Landtagsfraktion hat beim Landesverfassungsgericht ein abstraktes Normenkontrollverfahren und parallel ein Eilverfahren eingeleitet. Das Eilverfahren verfolgt das Ziel, die einschlägigen Normen für den Haushalt 2025/26 vorläufig außer Kraft zu setzen.

Zum einen ist die AfD-Landtagsfraktion der Auffassung, dass die Änderung des Berechnungszeitraums für die maximale Höhe neuer Schulden, der von der Landesregierung auf zehn Jahre festgelegt wurde, mit der in Brandenburg geltenden Schuldenbremse nicht in Einklang gebracht werden kann. Die AfD-Fraktion sieht in diesem Manöver einen Trick, mit dem die Landesregierung sich massenhaft neue Schulden genehmigen will.

Zum anderen vertritt die AfD-Landtagsfraktion die Meinung, dass die Festsetzung einer globalen Minderausgabe von 2,7 Prozent des Haushalts-Gesamtumfangs verhindert, dass der brandenburgische Landtag seine verfassungsmäßige Rolle als Haushaltsgesetzgeber erfüllen kann.

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion Brandenburg, Dr. Christoph Berndt:

„Unsere Fraktion sieht sich damit in Übereinstimmung mit dem Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes aus dem Jahr 2021, in dem hervorgehoben wird, dass globale Minderausgaben zwar zulässig sein können – jedoch nur unter engen Voraussetzungen. Sie müssen empirisch begründet und transparent nachvollziehbar sein. Eine bloße Schätzung reicht nicht.“

Der Sprecher für Haushalt und Finanzen, Andreas Galau, ergänzt:

„Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt entschied am 30. Juni 2025, dass die dortige globale Minderausgabe in Höhe von rund 437 Millionen Euro gegen das Budgetrecht des Landtags verstoßen hat.

Das Urteil von Dessau-Roßlau sollte in Potsdam als Weckruf verstanden werden. Denn diese Einschätzungen treffen in weiten Teilen auch auf den brandenburgischen Doppelhaushalt zu. Gerade der Mangel an konkreten Berechnungsgrundlagen in Brandenburg ist problematisch. Die vom Finanzminister vorgeschlagene und schließlich vom Landtag verabschiedete globale Minderausgabe widerspricht dem Budgetrecht des Parlaments, das eine informierte Willensbildung verlangt. Ohne im Detail über alle Kürzungen, auch pauschale, informiert gewesen zu sein, konnte der Brandenburger Landtag seine verfassungsmäßige Rolle als Haushaltsgesetzgeber nicht erfüllen.“

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