Öffentliche Sicherheit bleibt Staatspflicht: Keine zusätzlichen Lasten für Vereine!

16. Januar 2025Kategorien: Jean-Pascal Hohm, Presse

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Bundesländer die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Mehrkosten für Polizeieinsätze bei sogenannten „Hochrisikospielen“ beteiligen dürfen. Die Verfassungsbeschwerde der DFL gegen die Gebührenregelung der Hansestadt Bremen wurde abgelehnt.

Die Regelung sieht vor, dass Veranstalter gewinnorientierter Großereignisse mit mehr als 5.000 Teilnehmern, bei denen ein erhöhtes Gewaltpotenzial besteht, für die zusätzlichen Polizeikosten aufkommen müssen. Nach Auffassung von Gerichtspräsident Stephan Harbarth ist dies verfassungsgemäß, da die Veranstalter als direkte Nutznießer solcher Einsätze gelten. Mit diesem Urteil können Bundesländer künftig einen Teil der Polizeikosten von Proficlubs und der DFL zurückfordern.

Dazu der Cottbuser Landtagsabgeordnete und sportpolitische Sprecher der AfD-Fraktion Brandenburg, Jean-Pascal Hohm:

„Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist eine zentrale Aufgabe des Staates und darf nicht durch zusätzliche Kosten auf Vereine abgewälzt werden. Besonders finanziell schwächere Clubs wären von solchen Maßnahmen stark benachteiligt und könnten im Wettbewerb weiter zurückfallen. Es ist daher zu begrüßen, dass die brandenburgische Landesregierung vorerst nicht plant, diese Regelung anzuwenden.

Mit Blick auf einen möglichen Aufstieg des FC Energie Cottbus in die 2. Fußball-Bundesliga fordere ich die Landesregierung auf, auch künftig an diesem Kurs festzuhalten. Selbst wenn der Landeshaushalt in finanzielle Schieflage geraten sollte, dürfen heimische Vereine nicht zusätzlich belastet werden. Stattdessen sollte der Staat Einsparungen an anderer Stelle prüfen – etwa bei den hohen Ausgaben für eine falsche Migrations- und Asylpolitik oder anderen Formen von Steuergeldverschwendung.

Fußballvereine sind mehr als wirtschaftliche Akteure. Sie prägen das kulturelle und soziale Leben einer Region in besonderem Maße. Es ist Aufgabe des Staates, die öffentliche Sicherheit für alle zu gewährleisten, ohne den Sport und seine Vereine durch unverhältnismäßige Kosten in ihrer Existenz zu gefährden.“

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