Schlappe für die Cancel-Kultur: Landgericht gibt Hohloch Recht

Während Altparteien-Politiker selbst für leiseste Kritik Bürgern die Polizei auf den Hals hetzen und sie mit morgendlichen Hausdurchsuchungen drangsalieren, sollen AfD-Mitglieder ganze Hetzkampagnen über sich ergehen lassen? Nein! Das Landgericht Potsdam hat der sogenannten Cancel-Culture jetzt ihre Grenzen aufgezeigt, indem es die Eilanträge der Potsdamerin Julia von La Chevallerie, die sie in ihrem und im Namen ihrer Tochter gestellt hatte, zurückgewiesen hat. Die Frau wollte damit gegen den parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion Dennis Hohloch vorgehen, der im Sommer bei einem Landtagsbesuch vor einer Schülergruppe sprach.
Hohloch hatte einen medialen Entrüstungssturm bereits im Vorfeld den Wind aus den Segeln genommen und Vorwürfe gegen ihn selbst thematisiert, dabei auch die Urheberin und ihre mutmaßliche Absicht öffentlich gemacht. Stein des Anstoßes war eine Begegnung mit Schülern im Landtag, bei dem der Abgeordnete die Folgen der Massenmigration auch für junge Menschen ansprach. Von la Chevallerie, die unter anderem als Fernsehjournalistin und Pressesprecherin für das Brandenburgische Wissenschaftsministerium arbeitete und im Aufsichtsrat des Medienbords Berlin-Brandenburg sitzt – von den Medien zweckdienlich aber nur als „Potsdamer Mutter“ bezeichnet wird – wollte daraus einen Skandal stricken.
„Meine Äußerungen wurden insgesamt als zulässige Reaktion auf ihr eigenes Verhalten eingestuft“, erklärt Dennis Hohloch. „Ich konnte mich hier insbesondere auf ein berechtigtes Interesse berufen. Das ist ein klarer Sieg für die Meinungsfreiheit. Frau von La Chevallerie sollte sich daher nun fragen, ob sie zukünftig nochmals gegen politisch Andersdenkende auf solche Art und Weise vorgehen will. Politiker müssen auf Angriffe und Unterstellungen angemessen reagieren können. Das habe ich getan und die Entscheidung des Landgerichtes bestätigt mich darin.“