Schluss mit dem juristischen Laientheater: Unverzügliche Veröffentlichung des VS-Vermerks zur Hochstufung des AfD-Landesverbandes

In der vergangenen Woche forderte die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg die Landesregierung dazu auf, den Vermerk zur Einstufung des Landesverbandes der Alternative für Deutschland als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ zu veröffentlichen. Das mehr als 140-seitige Dokument beinhaltet im Wesentlichen eine Sammlung von Äußerungen auf öffentlichen Veranstaltungen und Beiträgen in sozialen Medien von Mandats- und Funktionsträger der Brandenburger AfD. Innenminister Wilke behauptete in der Plenardebatte am vorigen Donnerstag sinngemäß, die AfD selbst sorge dafür, dass der behördeninterne Vermerk nicht veröffentlicht werden könne.
Der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Hans-Christoph Berndt, stellt hierzu klar:
„Wilke inszenierte im Landtag eine juristische Laienkomödie. Die AfD steht für Transparenz statt Geheimniskrämerei. Deshalb ist uns wichtig, dass sich die Bürger selbst einen Eindruck davon machen können, welche vermeintlichen Erkenntnisse der Brandenburger Verfassungsschutz zusammengetragen hat. Entgegen der Darstellung von Innenminister Wilke stehen einer Veröffentlichung des Dokuments weder die Klage des Landesverbands gegen die Hochstufung noch die vom Innenministerium abgegebene ,Stillhaltezusage‘ entgegen. Denn der Vermerk könnte, soweit es die Schlussfolgerungen des Verfassungsschutzes aus dieser Zitatsammlung betrifft, mit nur wenigen Schwärzungen veröffentlicht werden, ohne dass dies irgendeinen Einfluss auf die anhängigen Verfahren hätte. Auch der Datenschutz spricht nicht dagegen, weil die im Vermerk aufgeführten Aussagen ohnehin öffentlich durch Personen des politischen Lebens erfolgten.“