Verfassungsschutz Brandenburg betreibt 287 Fake-Accounts – Landesregierung verweigert Auskunft

27. Mai 2025Kategorien: Fabian Jank, Jean-Pascal Hohm, Lena Kotré, Presse

Wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, betreibt der Brandenburger Verfassungsschutz insgesamt 287 sogenannte „Fake-Accounts“ in sozialen Netzwerken. Die Landesregierung hatte die Auskunft zunächst unter Verweis auf das „Staatswohl“ verweigert und lieferte die Informationen erst auf erneuten Druck in Form eines Konfrontationsschreibens nach.

Unklar bleibt jedoch weiterhin, auf welchen Plattformen und in welchen „Phänomenbereichen“ – etwa im linken oder rechten Spektrum – die Agenten aktiv sind. Trotz eines Urteils des Thüringer Verfassungsgerichts, das einer ähnlichen Anfrage der AfD-Fraktion in Erfurt teilweise stattgegeben hatte, verweigert Brandenburg die Offenlegung. In dem Urteil hieß es: „Nicht alle erfragten Informationen sind geheimhaltungswürdig.“ Auch das Land Berlin hat eine vergleichbare Anfrage bereits vollständig beantwortet.

Die Weigerung der Brandenburger Landesregierung ist besonders brisant, da Medienberichten zufolge einige Fake-Profile der Verfassungsschutzämter gezielt provozieren, hetzen und womöglich sogar strafrechtlich relevante Handlungen begehen könnten. Die AfD-Fraktion kündigt deshalb ein Organstreitverfahren an, um die Herausgabe der vollständigen Informationen auf dem Klageweg zu erzwingen und im Interesse der Brandenburger Klarheit zu schaffen.

Fabian Jank, Initiator der Kleinen Anfrage, erklärt:

„Die Landesregierung hat ihre Gründe, die fragwürdigen Aktivitäten des Verfassungsschutzes im Netz geheim zu halten. Die Bürger sollen offenbar nicht erfahren, wie sie auf Facebook, Instagram oder TikTok von Fake-Accounts überwacht werden – oder dass sich hinter vermeintlich rechten Hetzern in Wirklichkeit staatlich bezahlte Agenten verbergen. Wir werden die vollständige Offenlegung einklagen und Licht ins Dunkel bringen.“

Lena Kotré, innenpolitische Sprecherin der AfD-Fraktion, ergänzt:

„Dass die Landesregierung nicht offenlegen will, auf welchen Plattformen der Verfassungsschutz mit welchem Ziel aktiv ist, stellt eine unzulässige Beschneidung der parlamentarischen Kontrollrechte dar. Als gewählte Volksvertreter sind wir dem Bürger verpflichtet – dieser hat ein Recht darauf zu erfahren, mit welchen Methoden das Innenministerium arbeitet. Wir werden juristisch gegen diese Geheimhaltung vorgehen.“

Jean-Pascal Hohm warnt:

„Verdeckte Provokateure im Staatsdienst – ohne jede parlamentarische Kontrolle? Im Osten erinnern solche Praktiken zwangsläufig an die Methoden der DDR-Staatssicherheit.“

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