Birgit Bessin: „Das Wort der Landesregierung gilt noch nicht einmal bei Gesundheit und Leben der Brandenburger“

31. Oktober 2019Kategorien: Presse

Mit Ausnahme der kreisfreien Städte hielten im Jahr 2018 sämtliche brandenburgische Landkreise die gesetzliche sogenannte Hilfsfrist nicht ein, wonach Rettungswagen in 95 Prozent der Fälle nach 15 Minuten vom Eingang des Notrufes am Unfallort eintreffen sollen. Laut einem Bericht der MAZ beginnt die Messung dieser Zeit „vielerorts“ erst mit der Alarmierung der Rettungswagen, obwohl der Landtag klar zum Ausdruck gebracht hatte, dass die Frist ab dem ersten Klingeln des Notruftelefons gemessen werden sollte. Am vergangenen Freitag wurde die Problematik auch bei der Eröffnung der Rettungswache Ludwigsfelde intensiv besprochen – die AfD-Landtagsabgeordnete Birgit Bessin war bei der Eröffnung vor Ort.

Dazu die stellvertretende Vorsitzende AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Birgit Bessin:

„Das Wort der Landesregierung hat offenbar noch nicht einmal Gültigkeit, wenn es um die Gesundheit und das Leben der Brandenburger geht. Auf Betreiben unserer AfD-Landtagsfraktion hatten der Gesundheitsausschuss und durch Annahme der Empfehlungen der Ausschüsse dann auch der Landtag klar artikuliert, dass die Frist bereits ab dem ersten Klingeln des Notruftelefons beginnen sollte. Doch auch elf Monate später lässt die Einführung einer entsprechenden Klarstellung in der Landesrettungsdienstplanverordnung auf sich warten.

Diese Untätigkeit der Landesregierung führt nun zu Uneinheitlichkeit, wenn etwa der Geschäftsführer des Landkreistages plötzlich für die Messung erst nach Eingang der Notfallmeldung plädiert, obwohl der Landtag sich klar für eine Messung ab dem ersten Klingeln aussprach. Dabei steht Brandenburg ohnehin mit der Regelung seiner Hilfsfristen im Bundesdurchschnitt schlecht da. Die Landesregierung darf die Brandenburger nicht länger warten lassen. Das wäre fahrlässig – schließlich geht es hier darum, Leben zu retten!“

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