Der Bereich Inneres betrifft die innere Sicherheit, das heißt die Sicherheit der Gesellschaft und des Staates vor Kriminalität, Terrorismus und vergleichbaren Bedrohungen. Die tatsächlichen Bedrohungen wie organisierte Kriminalität sowie die Extremismusbekämpfung sämtlicher Bereiche (Links-, Rechts-, islamistischer- und ausländischer Extremismus) sind zu fokussieren. Zu dem Bereich Inneres gehört auch die konsequente Anwendung des Rechts wie die sofortige Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Ausländer. Zudem ist eine erweiterte Videoüberwachung öffentlicher Plätze zur Kriminalitätsbekämpfung vorzunehmen.
