Landesregierung sieht keinen Handlungsbedarf beim Vogelschutz am BER

13. Dezember 2023Kategorien: Daniel Freiherr von Lützow, Presse

Angaben der Brandenburger Landesregierung zufolge ergibt sich aus dem vermehrten Verunfallen von Vögeln an den Glasfassaden des Flughafens BER kein Handlungsbedarf im Sinne des Tierschutzes. Der Tierschutz sei bei „Vogelschlag an Glas“ nicht betroffen. Der Tod von Vögeln an Gebäuden mit Glasflächen sei „kein unbekanntes Phänomen“. Der Flughafenbetreiber FBB GmbH würde sich deswegen seit 2021 im fortlaufenden Abstimmungsprozess unter anderem mit der unteren Naturschutzbehörde befinden. Für bestimmte freistehende Glaswände seien „bereits“ konkrete Schutzmaßnahmen umgesetzt worden. Dies ergibt sich aus der Antwort der Brandenburger Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Landtagsdrucksache 7/8752) der AfD-Fraktion (siehe Anhang).

Dazu der Flughafenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Daniel Freiherr von Lützow, MdL:

„Beim Vogelschutz in Brandenburg, insbesondere am Flughafen BER, muss deutlich mehr getan werden. In Deutschland wildlebende Vögel stehen laut § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) unter besonderem Schutz. Mithin gilt im Zusammenhang mit dem vermehrt auftretenden Vogelsterben am Flughafen BER §44 Bundesnaturschutzgesetz. Die Vogelbestände in Brandenburg stehen unter großem Druck, unter anderem wegen der negativen Einwirkungen von Windkraftanlagen. Die AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg fordert die Landesregierung auf, dem Tierschutz, insbesondere dem Schutz einheimischer Vogelarten am BER, endlich die notwendige Bedeutung einzuräumen und die Sicherung der Vogelbestände auch am BER durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen.“

Teilen Sie diesen Artikel!

Ähnliche Beiträge