Thomas Jung: „Es ist ein Skandal, dass Straftäter bleiben dürfen“

16. Mai 2019Kategorien: Presse

EU-Mitgliedstaaten können straffälligen Asylbewerbern den Flüchtlingsstatus aberkennen, wenn diese eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen. Das urteilte jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) (AZ: C-391/16, C-77/17 und C-78/17).

Allerdings haben diese Kriminellen weiter Anspruch auf Schutz durch die Genfer Konvention. Gerichte in Belgien und Tschechien riefen den Gerichtshof an. In den beiden Ländern hatten Asylbewerber dagegen geklagt, dass ihnen wegen besonders schwerer Straftaten der Flüchtlingsstatus verweigert beziehungsweise aberkannt wurde.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, erklärt dazu:

„Das Urteil ist ein Skandal, denn es räumt gewalttätigen Asylbewerbern ein Bleiberecht auch hier in Brandenburg ein. Das Schlupfloch, nach der Genfer Konvention doch hier bleiben zu können, muss sofort geschlossen werden. Für Deutschland und Brandenburg heißt die aktuelle Rechtslage: Die Bundesländer bleiben auf dem Problem sitzen und müssen mit den gewaltbereiten Asylbewerbern leben – das alles nur wegen Diktats der EU – auch in der Rechtsprechung.“

 

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