AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg gewinnt vor dem Landesverfassungsgericht

24. Februar 2023Kategorien: Presse

AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg gewinnt vor dem Landesverfassungsgericht mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des sogenannten Kommunalen Notlagengesetzes

Das Landesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. Februar 2023 die Feststellung getroffen, dass das Brandenburgische kommunale Notlagengesetz (https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkomnotg) im Hinblick auf die beinhaltete Verordnungsermächtigung mit der Verfassung des Landes Brandenburg (LV) unvereinbar ist. Hintergrund ist das im April 2020 durch den Landtag Brandenburg gegen die Stimmen der AfD-Fraktion verabschiedete Kommunale Notlagengesetz (DRS 7/991 Neudruck). Dieses war ursprünglich bis Ende September 2020 befristet gewesen, wurde dann aber bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Die AfD-Fraktion hat wiederholt auf ihre Einschätzung hingewiesen, wonach dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Folgerichtig hat die Fraktion auch Klage vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg erhoben.

Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Christoph Berndt, bewertet den Beschluss des Landesverfassungsgerichts wie folgt:

„Das Landesverfassungsgericht hat klargestellt, dass die Brandenburger Regierung verfassungswidrig handelte, als sie per Verordnung die Kommunalverfassung änderte. Dazu hätte das Parlament ein Gesetz beschließen müssen, worauf unsere Fraktion damals auch hingewiesen hatte. Wir begrüßen die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts, weil sie dem Regierungshandeln Grenzen setzt und die Gewaltenteilung bekräftigt. Es war gut, dass wir geklagt haben.“

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Lena Kotré, ergänzt:

„Das Landesverfassungsgericht hat festgestellt, dass die Verordnungsermächtigung innerhalb des Kommunales Notlagengesetzes gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung (Art. 2 Abs. 4 LV) und den Bestimmtheitsgrundsatz (Art. 80 S. 2 LV) verstößt. Zulasten der kommunalen Selbstverwaltung wurde durch das Kommunale Notlagengesetz eine erhebliche Gewichtsverschiebung zwischen gesetzgebender und exekutiver Gewalt erzeugt. Die jetzigen Feststellungen des Landesverfassungsgerichtes wurden von uns schon seit Beginn der Debatte über das Kommunale Notlagengesetz vorgetragen und hätten durch die die Landesregierung tragenden Fraktionen von Anfang an berücksichtigt werden müssen. Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen haben aber stattdessen auch in dieser Sache wieder bewusst verfassungswidrig gehandelt! “

Daniel Freiherr von Lützow, der kommunalpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, kommentiert:

„Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes ist ein Erfolg auf ganzer Linie. Wir haben bereits seit der ersten Lesung des Gesetzes darauf hingewiesen, dass die in dem Kommunalen Notlagengesetz beinhaltete Verordnungsermächtigungverfassungswidrig ist. Deshalb hatten wir sowohl in den Plenardebatten als auch den Sitzungen des Innenausschusses auf die Verfassungswidrigkeit hingewiesen und entsprechende Änderungsanträge gestellt. Außerdem hatten wir sogar einen Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung eingereicht, der eine gesetzeskonforme Regelung beinhaltete. Sowohl unsere Änderungsanträge als auch der Gesetzentwurf zur Änderung der Kommunalverfassung wurden durch die Mehrheit im Landtag abgelehnt und stattdessen die verfassungswidrige Umgehung der Kommunalverfassung durch das Kommunale Notlagengesetz sehenden Auges vorgenommen. Jetzt hat das Landesverfassungsgericht bestätigt, dass die Ermächtigung des Innenministers, eine sogenannte Kommunale Notlagenverordnung zu erlassen, verfassungswidrig war.“

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