Paukenschlag! – Landesverfassungsgericht gibt AfD recht!

28. Juli 2022Kategorien: Allgemein, Lars Hünich, Presse

 Die Mitglieder der Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und GRÜNE wollten den von der AfD-Fraktion eingesetzten Corona-Untersuchungsausschuss im Landtag Brandenburg ohne die Zustimmung der AfD-Fraktion beenden. Die AfD-Fraktion hat vor dem Verfassungsgericht geklagt und im Eilverfahren einen Sieg errungen. Dem klar rechtswidrigen Verhalten der beteiligten Altparteien-Politiker hat das Verfassungsgericht eine deutliche Absage erteilt. Zudem bescheinigte das Gericht dem Ausschussvorsitzenden Daniel Keller (SPD) widersprüchliches Verhalten. Der Antragsgegner verhalte sich widersprüchlich, wenn er vortrage, dass die Beendigung der Beweisaufnahme ausdrücklich unter dem Vorbehalt einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren erfolge, weswegen es einer gerichtlichen Entscheidung nicht bedürfe, so das Gericht. Denn zugleich erwecke er den Eindruck, so zu verfahren, als sei die Beweisaufnahme endgültig abgeschlossen.

Lars Hünich, Obmann der AfD-Fraktion im Untersuchungsausschuss, bewertet die Entscheidung des Gerichts positiv: „Das Verfassungsgericht hat der von Keller geführten Altparteienmehrheit Grenzen aufgezeigt. Es müsste eigentlich verwundern, dass sich erfahrene Politiker so sehr blamieren, ohne sich zu genieren. Aber die Erklärung dafür liegt auf der Hand: Es geht ihnen nicht um Recht und Demokratie, sondern um Machterhalt.“

Wann eine Entscheidung in der Hauptsache ergehen wird, ist noch nicht absehbar. Lars Hünich hierzu: „Uns geht es darum, unser in der Landesverfassung und im Untersuchungsausschussgesetz verbrieftes Recht auf Regierungskontrolle vollumfänglich seriös wahrzunehmen. Wer uns an dieser Wahrnehmung hindern will, der tritt die Demokratie mit Füßen.“

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