Prüfung auf Akteneinsicht dauert unverhältnismäßig lange an

3. August 2020Kategorien: Allgemein, Presse

Im Zusammenhang mit der Einstufung des AfD-Landesverbandes als Verdachtsfall beantragten mehrere AfD-Landtagsabgeordnete Einsicht in die Akten der Landesregierung. Nach eineinhalb Monaten kann jedoch immer noch keine vollständige Akteneinsicht gewährt werden, abgesehen von den Akten, welche der Pressekonferenz ohnehin öffentlich waren.

Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Brandenburg, Birgit Bessin, äußert sich dazu folgendermaßen: „Erst nach einem Monat erhalten wir eine erstmalige Rückmeldung, welche dann noch ohne zufriedenstellendes Ergebnis ist. Es ist nicht nachvollziehbar warum die Prüfung der Akteneinsicht weiter andauert. Hier müssen wir uns selbstverständlich die Frage stellen, welche Gründe vorliegen, uns die Akteneinsicht bis auf Weiteres zu verwehren. Liegen Akten, welche eine politische Beobachtung des AfD-Landesverbandes rechtfertigen überhaupt vor? Das Verhalten ist äußerst fragwürdig, da das Recht auf Akteneinsicht besteht und weiterhin auch keine Gründe genannt werden, warum die Einsicht noch nicht gewährt werden kann. All dies stellt die Glaubwürdigkeit der Einstufung als Verdachtsfall mehr als nur in Frage und ist ein weiteres Indiz, warum es sich dabei um einen politisch verzweifelten Akt gegen eine erfolgreiche Volkspartei, die größte Opposition in Brandenburg, handelt.“

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Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag Brandenburg, Birgit Bessin, äußert sich dazu folgendermaßen: „Erst nach einem Monat erhalten wir eine erstmalige Rückmeldung, welche dann noch ohne zufriedenstellendes Ergebnis ist. Es ist nicht nachvollziehbar warum die Prüfung der Akteneinsicht weiter andauert. Hier müssen wir uns selbstverständlich die Frage stellen, welche Gründe vorliegen, uns die Akteneinsicht bis auf Weiteres zu verwehren. Liegen Akten, welche eine politische Beobachtung des AfD-Landesverbandes rechtfertigen überhaupt vor? Das Verhalten ist äußerst fragwürdig, da das Recht auf Akteneinsicht besteht und weiterhin auch keine Gründe genannt werden, warum die Einsicht noch nicht gewährt werden kann. All dies stellt die Glaubwürdigkeit der Einstufung als Verdachtsfall mehr als nur in Frage und ist ein weiteres Indiz, warum es sich dabei um einen politisch verzweifelten Akt gegen eine erfolgreiche Volkspartei, die größte Opposition in Brandenburg, handelt.“

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