rbb räumt Verstoß gegen Rundfunkstaatsvertrag ein

16. Februar 2024Kategorien: Dennis Hohloch, Presse

Am 05.02.2024 veröffentliche rbb24 inforadio ein Interview mit der als „Schriftstellerin“ vorgestellten Anne Rabe zu den Demonstrationen gegen Rechtsextremismus. Frau Rabe forderte darin, ein AfD-Verbot prüfen zu lassen[1]. Auf der Webseite der SPD Wilmersdorf-Nord ist eine Frau Anne Rabe als SPD-Mitglied und Abteilungsvorsitzende geführt[2]. Auf Nachfrage an den Rundfunkrat räumte der rbb ein, dass es sich bei Anne Rabe tatsächlich um ein Mitglied der SPD handelt[3]. Es sei „ein Versäumnis der Redaktion“ gewesen, ihre Parteimitgliedschaft im Interview nicht kenntlich gemacht zu haben. Der rbb gibt an, die Parteimitgliedschaft von Gesprächspartnern nur dann abzufragen, „wenn diese für Hörerinnen, Zuschauer oder Nutzer relevant sein könnte. Dies hängt vom Thema der Berichterstattung und vom Zusammenhang ab“. Wenn sich jemand in einer Bürgerinitiative engagiere oder auch eine Funktion in einer Partei einnehme oder ein Mandat für diese innehabe, solle dies erwähnt werden, „sofern ein inhaltlicher Zusammenhang zum Thema des Beitrags oder Interviews besteht“. Versäumnisse, wie im Fall des Interviews mit Frau Rabe, könnten „bei der Vielzahl der geführten Interviews aber selbstverständlich vorkommen“, so der rbb.

Dazu der Medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dennis Hohloch, MdL:

„Der ÖRR-Blog veröffentlichte Anfang Februar eine Liste, aus der hervorgeht, dass öffentlich-rechtliche Sender allein im Januar mindestens 90-mal Mitglieder von politischen Parteien als Passanten oder Aktivisten interviewt haben, größtenteils ohne ihre Parteizugehörigkeit kenntlich gemacht zu haben[4]. Bei den Interviewten handelt es sich meist um Mitglieder oder Funktionsträger der Regierungsparteien SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Dass nun auch der rbb die Parteimitgliedschaft einer SPD-Funktionsträgerin verschleiert, die fordert, die Oppositionspartei AfD zu verbieten, kann nicht mit einem „Versäumnis der Redaktion“ abgetan werden. Dabei handelt es sich offensichtlich um gezielte und strategische PR-Arbeit für die Regierung und damit um einen weiteren eklatanten Verstoß gegen den im Rundfunkstaatsvertrag verankerten Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Derlei Praktiken sind undemokratisch und stehen im Widerspruch zu Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz. Eine AfD-Regierung wird die politische Neutralität des rbb wiederherstellen.“

Teilen Sie diesen Artikel!

Ähnliche Beiträge