Thomas Jung: „Pauschale Zuordnung antisemitischer Übergriffe als rechts ist unfassbar“

1. Juli 2019Kategorien: Presse

Nach Auskunft der Landesregierung werden antisemitische Straftaten, „die aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen werden, entsprechend der bundeseinheitlichen Regelungen dem Phänomenbereich PMK -rechts- zugeordnet (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD, Nr. 4606).“

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburger Landtag, Thomas Jung, meint dazu:

„Jegliche Übergriffe sind zu verurteilen und streng zu ahnden. Die relativ geringe Verurteilungsquote macht mir ebenso Sorgen wie die große Zahl an eingestellten Verfahren oder bisher ungelöste Fälle wie der jüngste Potsdamer Überfall. Ich frage mich, warum linksrassistische Übergriffe wie in Berlin beim Al-Quds-Marsch offensichtlich in Brandenburg gar nicht wahrgenommen oder sogar mutwillig Rechten in die Schuhe geschoben werden. Es ist unfassbar, dass antisemitische Taten in Brandenburg auch bei islamistischer Motivation statistisch pauschal als ,rechts‘ eingeordnet werden. Eine solche Verallgemeinerung sollte für den Verfassungsschutz zum Prüffall werden.“

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