Thomas Jung: „Altanschließer: Altparteien stiften hoffnungsloses Chaos“

1. Juli 2019Kategorien: Presse

Der dritte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschied, dass die sogenannten „Altanschließer“ keine Ansprüche auf Rückerstattung haben (Az. III ZR 93/18).

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu:

„Das Urteil steht klar im Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Jetzt müssen die Altanschließer, die noch nicht von ihren Zweckverbänden abgefunden wurden, noch länger auf ihr Recht warten. Immerhin geht es um rund 300 Millionen Euro, die sie zurückbekämen. Wäre es nach der AfD gegangen, hätten wir mit einer Einmalzahlung den Rechtsfrieden längst hergestellt. Rot-Rot trifft hier eine gewisse Mitschuld an der misslichen Lage, denn die Landesregierung weigerte sich immer, diesem Vorschlag zu entsprechen.

Die neue, unterschiedliche Rechtsprechung bedeutet Chaos. Wenn eine Staatssekretärin im Innenministerin sich durch das jüngste Urteil bestätigt sieht und kein Anspruch auf Staatshaftung oder Schadenersatz bestehen soll, dann klingen solche Töne angesichts der katastrophalen Situation wie Hohn. Nun haben die einen Geld bekommen, die anderen nicht. Dabei ist auch die CDU als damaliger Koalitionspartner ebenfalls verantwortlich für ein Gesetz, das heute in dieser Form niemand mehr versteht.“

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