Verstoß gegen Grundgesetz und Neutralitätsgebot: Hausverbot für AfD-Fraktionsvorsitzenden

11. März 2024Kategorien: Dennis Hohloch, Presse

Pressemitteilung der AfD-Fraktion

„Verstoß gegen Grundgesetz und Neutralitätsgebot: Hausverbot für AfD-Fraktionsvorsitzenden“

Die Leitung des Bohnstedt-Gymnasiums Luckau hat dem Vorsitzenden der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Hans-Christoph Berndt, MdL, unter Berufung auf das Hausrecht mitgeteilt, dass sie ihn von der Teilnahme an einer am 18.06.2024 stattfindenden Veranstaltung namens „Speed-Dating“ mit Vertretern aller Parteien ausschließt und ihm damit Hausverbot erteilt. Die Schulleitung bittet zudem darum, dass „eine andere Person für die AfD an dem Termin teilnehmen könnte“.

Dazu erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dr. Hans-Christoph Berndt, MdL:

„Ein Hausverbot muss sachlich begründet sein und das Neutralitätsgebot beachten. Dies ist hier nicht der Fall. Außerdem stellt der Ausschluss des AfD-Fraktionsvorsitzenden von der Veranstaltung einen Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 3 Grundgesetz dar, demzufolge niemand wegen seiner politischen Anschauung bevorzugt oder benachteiligt werden darf.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dennis Hohloch, MdL, ergänzt:

„Das Hausverbot gegen Dr. Berndt ist nicht nur antidemokratisch, sondern eine politische Manipulation der Schüler – und damit der Wähler von morgen. Schulen haben sich unbedingt politisch neutral zu verhalten; dies fordert nicht nur der Beutelsbacher Konsens, sondern auch der politische Anstand.“

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