Rechtsextrem? Schmutzkampagne geht weiter!

14. Mai 2024Kategorien: Dr. Hans-Christoph Berndt, Presse

Pünktlich zur Europawahl klopft das Oberverwaltungsgericht Münster dem Verfassungsschutz auf die Schulter, weil er die AfD als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ nicht nur beobachtet, sondern sie regelmäßig in der Öffentlichkeit denunziert.

Für  Dr. Christoph Berndt, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg ist klar: Hier ist keine Abwägung erfolgt, sondern eine politische Entscheidung gegen die größte Oppositionspartei im Land getroffen worden. Denn ihre fantasiereichen Einstufungen von Bundes- und Landesverbänden kann die den Innenministern unterstellte Behörde nie überzeugend begründen. Und schon werden Rufe nach einem Parteiverbot laut. Antidemokratischer geht es nicht mehr.

Für  Dr. Christoph Berndt ist klar: „Ohne uns wäre die parlamentarische Demokratie klinisch tot.“

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